Neue Förderung für den Heizungstausch

Pressemitteilung, 16.01.2024 - Am 01. Januar ist das im vergangenen Jahr viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Schrittweise wird damit der Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung soll durch attraktive Förderkonditionen erleichtert werden. Zum Jahreswechsel startete nun auch die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Heizung Scrabbel

Seit 01. Januar dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude gibt es Übergangsfristen. Hier gilt die 65-Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und ergänzend den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder ein Gebiet für die Wasserstoffnutzung ausweist. Spätestens Mitte 2028 ist die grundsätzliche Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch jedoch für alle verpflichtend.

Mit der neuen Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist nun auch klar, welche staatlichen Fördermittel beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in Anspruch genommen werden können. Neben einer Grundförderung für den Heizungstausch von 30 Prozent können selbstnutzende Hauseigentümer bis 2028 zusätzlich einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen erhalten. Dieser Bonus reduziert sich danach alle zwei Jahre um 3 Prozent. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Um soziale Härten besser zu berücksichtigen, können Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr einen Einkommensbonus von 30 Prozent beantragen.

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten für ein Einfamilienhaus beziehungsweise für die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus bei 30.000 Euro liegen. Somit kann sich der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses auf 21.000 Euro belaufen. Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot, dass zinsverbilligt für private Selbstnutzer von Wohngebäuden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann.

Bei der Antragstellung ist zu berücksichtigen, dass Anträge für die Heizungsförderung ab sofort bei der KfW zu stellen sind. Bis Ende 2023 war das BAFA zuständig. Für Anträge für einzelne Dämmmaßnahmen bleibt das BAFA weiterhin verantwortlich. Außerdem ist neu, dass zukünftig bereits vor Antragstellung der Auftrag an das Fachunternehmen erteilt werden und der abgeschlossene Leistungsvertrag mit dem Antrag eingereicht werden muss.

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung bei der KfW wird voraussichtlich erst ab 27. Februar 2024 möglich sein. Daher gilt für die Heizungsförderung eine Übergangsregelung: Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann nachträglich einreichen. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag kann dann bis zum 30. November 2024 nachträglich gestellt werden. Wer bereits einen Förderantrag nach der bis Ende 2023 gültigen Förderrichtlinie gestellt hatte, hat die Möglichkeit zur neuen Fördersystematik zu wechseln, solange das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Ein neuer Antrag nach neuen Förderkonditionen kann unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die Sperrfrist von sechs Monaten entfällt hierbei befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Bei der Entscheidungsfindung, welches Heizsystem das Richtige für die eigenen vier Wände ist und welche Förderung im Einzelfall in Anspruch genommen werden kann, unterstützt die Energieagentur Landkreis Göppingen mit unabhängigen und kostenlosen Bürgerberatungen.

Die nächsten Veranstaltungen zum Thema Heizen finden am Dienstag, 06.02.2024 und am Donnerstag, 27.02.2024 als Online-Veranstaltungen statt. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-goeppingen.de/veranstaltungen. Um Voranmeldung wird gebeten.

Ansprechpartnerin

Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH
Dorit Klöpfel
Telefon: 07161 65165-07
E-Mail: d.kloepfel@ea-lkgp.de