Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Göppingen

Kommunale Wärmeplanung

Keine Energiewende ohne Wärmewende. Keine Wärmewende ohne Wärmeplanung.

Mehr als die Hälfte der gesamten Energie in Deutschland fließt in die Wärmeversorgung. Meist wird die Wärme aus fossilen Energieträgern, wie Gas oder Öl gewonnen und verursacht damit einen Großteil unseres CO2-Ausstoßes.

Die Möglichkeiten für den Umbau auf eine klimaneutrale Energieversorgung sind vielfältig, aber auch komplex und schwer zu koordinieren. Mit der kommunalen Wärmeplanung können Städte und Gemeinden den Umbau auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung strategisch, effizient und koordiniert angehen. 

Hierzu wird eine umfassende Strategie mit konkreten Maßnahmen entwickelt, die aufzeigen, wie die zukünftige Wärmeversorgung in den jeweiligen Teilbereichen der Kommune erfolgen kann.

Ziel ist es, den bestmöglichen Ansatz vor Ort zu ermitteln, um zukünftig eine klimaneutrale, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung sicherzustellen.

Die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans bietet den Kommunen zahlreiche Chancen:

  • Steigerung der Lebensqualität
  • Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten
  • Beitrag zum Klimaschutz.

Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung

Wärmeplanung im Landkreis Göppingen

In Baden-Württemberg sind laut Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern bis zum 31.12.2023 verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen. 

Zum 01.01.2024 ist auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet nun alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Kleinere Kommunen haben die Möglichkeit allein oder im Konvoi einen Wärmeplan zu entwickeln.

  • Kommunen >100.000 Einwohner bis 30.06.2026
  • Kommunen <100.000 Einwohner bis 30.06.2028
Kommune/n  
Stadt Göppingen bis 31.12.2023
Stadt Geislingen bis 31.12.2023
Stadt Eislingen bis 31.12.2023
Ebersbach an der Fils allein
Hattenhofen, Aichelberg, Zell unter Aichelberg im Konvoi
Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen im Konvoi
Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Deggingen im Konvoi
Mühlhausen, Wiesensteig, Drackenstein im Konvoi
Heiningen, Eschenbach, Schlat im Konvoi
Süßen, Salach, Ottenbach im Konvoi
Rechberghausen allein

Allein der Bestand eines Wärmeplans löst nicht unmittelbar die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. Es bedarf zusätzlich den Beschluss der Kommune, ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes auszuweisen.

Regionale Beratungsstelle für Kommunale Wärmeplanung

Die Energieagentur Landkreis Göppingen fungiert als regionale Beratungsstelle für kommunale Wärmeplanung und begleitet die Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040. Gemeinsam prüfen wir, wie Sie die Wärmeplanung für Ihre Kommune bestmöglich umsetzen können.
Kontaktieren Sie uns!

Ansprechpartnerin

Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH
Lisa Binder
Telefon: 07161 651 65-04
E-Mail: l.binder@ea-lkgp.de 

Gehen Sie mit uns den Schritt in eine klimaneutrale, zukunftsfähige und bezahlbare Wärmeversorgung in Ihrer Kommune.

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