Heizung und Sanierung: Was sich bei der Förderung jetzt ändert
Pressemeldung, 22.07.2026 – Wer die Heizung erneuern oder sein Haus energetisch modernisieren möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Welche Heiztechnik passt zum Gebäude? Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Und wie können staatliche Förderungen die Investition erleichtern? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat weiterhin Investitionen in klimafreundliche Heizungen und energetische Sanierungen mit Zuschüssen. Seit dem 21. Juli gelten jedoch neue Förderbedingungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihrer Planung berücksichtigen sollten.

Wer eine bestehende Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz austauscht, erhält weiterhin eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Gleichzeitig fällt der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus künftig schrittweise geringer aus. Er sinkt zunächst von 20 auf 16 Prozent und wird anschließend alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte reduziert. Für Eigentümer bedeutet das: Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte deshalb nicht unnötig lange warten.
Eine weitere Änderung betrifft die Höhe der Kosten, die überhaupt für die Förderung berücksichtigt werden. Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro als förderfähige Investitionskosten anerkannt. Darüberhinausgehende Kosten bleiben bei der Berechnung der Förderung unberücksichtigt. Dadurch kann die maximale Fördersumme niedriger ausfallen als bisher.
Auf der anderen Seite werden Haushalte mit geringerem Einkommen künftig stärker unterstützt. Der Einkommensbonus wird gestaffelt und richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind können ihr anrechenbares Einkommen zudem pauschal um 10.000 Euro reduzieren. Dadurch können sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten. Für Haushalte mit sehr geringem Einkommen sind in bestimmten Fällen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Einige bisherige Förderbestandteile entfallen dagegen vollständig. So werden der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen nicht mehr gewährt.
Auch wer sein Haus dämmen oder alte Fenster austauschen möchte, kann weiterhin staatliche Unterstützung erhalten. Die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleiben bestehen, wurden jedoch ebenfalls angepasst. Welche Zuschüsse im Einzelfall möglich sind, hängt von der geplanten Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Die Energieagentur Landkreis Göppingen empfiehlt deshalb, sich vor Beginn einer Sanierung oder eines Heizungstauschs unabhängig beraten zu lassen. „Die Förderung bleibt ein wichtiger Baustein für die Finanzierung energetischer Modernisierungen. Gleichzeitig sind die Förderregelungen komplexer geworden. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, die passende Lösung zu finden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen“, empfiehlt Energieberater Dominik Gauß von der Energieagentur Landkreis Göppingen.
Ansprechpartnerin
Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH
Dorit Klöpfel
Telefon: 07161 65165-07
E-Mail: d.kloepfel@ea-lkgp.de



