Den eigenen Betrieb im Blick

Die eigene Verwaltung
ressourceneffizient aufstellen

Daten und klare Strategien helfen, Potenziale zu erkennen und Maßnahmen gezielt umzusetzen.

Klimaziele sind gesetzt – doch wie werden daraus konkrete, umsetzbare Schritte im Verwaltungsalltag?

Wir unterstützen Sie dabei, den eigenen Betrieb datenbasiert, praxisnah und wirtschaftlich weiterzuentwickeln.

Eine Treibhausgasbilanz schafft Transparenz über die Emissionen der kommunalen Verwaltung und bildet die Grundlage für eine gezielte THG-Minderung. Betrachtet werden unter anderem kommunale Gebäude und Infrastruktur, Fuhrpark, Dienstreisen und Arbeitswege. Die Bilanzierung erfolgt mit BICO₂ BW.

Aufbauend auf der Bilanz kann ein THG-Minderungspfad entwickelt werden. Dabei werden Emissionsschwerpunkte und Einsparpotenziale identifiziert, konkrete Maßnahmen priorisiert und ein realistischer Weg zur netto-treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung entwickelt.

Ablauf:
Zunächst werden die erforderlichen Verbrauchs- und Aktivitätsdaten zusammengestellt und mit BICO₂ BW bilanziert. Die Ergebnisse zeigen, in welchen Bereichen die wesentlichen Emissionen entstehen.

Darauf aufbauend können Ziele, Maßnahmen und ein THG-Minderungspfad entwickelt werden. Die Energieagentur unterstützt bei der Priorisierung und begleitet bei Bedarf die weitere Umsetzung.

Umfang:

  • Datenerfassung und -aufbereitung
  • THG-Bilanzierung mit BICO₂ BW
  • Darstellung und Bewertung der Emissionsschwerpunkte
  • Ergebnisvorstellung
  • Entwicklung und Priorisierung von Minderungsmaßnahmen
  • THG-Minderungspfad und Umsetzungsbegleitung

Kosten + Förderung:
Die THG-Bilanzierung ist für Kommunen kostenfrei, sofern die erforderlichen Daten von der Kommune bereitgestellt werden. Eine vollständige Datenerhebung durch die Energieagentur kann kostenpflichtig erfolgen.

Die Entwicklung und Begleitung eines THG-Minderungspfads ist eine separate Leistung. Über Klimaschutz-Plus Teil 2 – Prozessmanagement für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung (Nr. 2.4 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2) können Beratungsleistungen mit 75 % des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, gefördert werden. Förderfähig sind mindestens sieben und höchstens 30 Arbeitstage. Für ein ergänzendes Audit kann eine Förderung von 2.000 Euro gewährt werden.

Zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 (UM BW)

Termine:
Nach individueller Vereinbarung. Die Bilanzierung kann als eigenständige Leistung durchgeführt werden. Die Entwicklung und Umsetzung eines THG-Minderungspfads ist längerfristig angelegt.

Im Landkreis aktiv:
Aichelberg, Bad Boll, Bad Ditzenbach, Drackenstein, Eschenbach, Geislingen an der Steige, Hattenhofen, Gammelshausen, Heiningen, Rechberghausen, Salach, Uhingen und Wäschenbeuren.

Informationen zu BICO₂BW (KEA-BW)

Der PV-Check untersucht das Photovoltaik-Potenzial kommunaler Gebäude. Neben der Eignung der Dachflächen werden mögliche Anlagengröße, Solarstromertrag, Eigenverbrauch, Autarkie und Wirtschaftlichkeit betrachtet. Die Ergebnisse schaffen eine konkrete Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung und Investition.

Ablauf:
Für jedes Gebäude erfolgt zunächst eine Vor-Ort-Begehung. Die örtlichen Gegebenheiten werden mit vorhandenen Daten wie Stromverbrauch und Stromkosten zusammengeführt. Anschließend werden PV-Potenzial und Wirtschaftlichkeit berechnet und in einem Ergebnisbericht aufbereitet. Optional können die Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt werden.

Umfang:

  • Vor-Ort-Begehung
  • Analyse geeigneter Dachflächen
  • Mögliche PV-Anlagengröße und Solarstromertrag
  • Eigenverbrauch und Autarkie
  • Wirtschaftlichkeit
  • Ggf. Batteriespeicher
  • CO₂-Einsparpotenzial
  • Ergebnisbericht
  • Optional Vorstellung im Gemeinderat

Kosten + Förderung:
Die Kosten richten sich nach Anzahl der Gebäude und gewünschtem Umfang.

Termine:
Der Aufwand beträgt rund einen halben Tag je Gebäude.

Im Landkreis aktiv:
PV-Checks wurden bereits für mehrere kommunale Gebäude im Landkreis durchgeführt.

Mehr zu Photovoltaik in Kommunen (PV-Netzwerk BW)

Gebäudesteckbriefe schaffen einen kompakten Überblick über den energetischen Zustand kommunaler Gebäude. Sie bündeln wichtige Gebäude-, Verbrauchs- und Anlagendaten, zeigen energetische Schwachstellen und erste Sanierungspotenziale auf. Dabei werden auch Hinweise zum sommerlichen Wärmeschutz und zur Klimawandelanpassung am Gebäude gegeben.

So entsteht eine einheitliche Grundlage, um den Gebäudebestand zu vergleichen und Gebäude mit besonderem Handlungsbedarf zu priorisieren. Für priorisierte Gebäude kann anschließend ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt werden.

Ablauf:
Nach Sichtung der vorhandenen Gebäudedaten erfolgt eine Vor-Ort-Begehung von etwa ein bis zwei Stunden je Gebäude, möglichst gemeinsam mit dem zuständigen Hausmeister bzw. Gebäudeverantwortlichen. Dabei werden Gebäudehülle und Anlagentechnik ebenso betrachtet wie Erfahrungen aus dem Gebäudebetrieb sowie mögliche Ansatzpunkte für sommerlichen Wärmeschutz und Klimawandelanpassung. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und in einem Gebäudesteckbrief zusammengefasst.

Bei mehreren Gebäuden können die Ergebnisse gegenübergestellt und Prioritäten für die weitere Sanierungsplanung abgeleitet werden. Eine Vorstellung der Gesamtergebnisse im Gemeinderat ist optional möglich.

Umfang:

  • Vor-Ort-Begehung und Datenauswertung
  • Bewertung von Gebäudehülle sowie Heizungs- und Anlagentechnik
  • Verbrauchs- und THG-Betrachtung
  • Energetische Schwachstellen und erste Sanierungsmaßnahmen
  • Gebäudesteckbrief als Ergebnisbericht
  • Priorisierung des Handlungsbedarfs
  • Optional Ergebnisvorstellung

Kosten + Förderung:
Über Klimaschutz-Plus Teil 2 – Gebäudesteckbriefe zur Erstellung einer kommunalen Gebäudesanierungsstrategie (Nr. 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 2) werden Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je kommunalem Gebäude gefördert.

Voraussetzung sind Steckbriefe für mindestens zehn kommunale Gebäude mit jeweils mehr als 250 m² Nutzfläche. Bei der derzeitigen Kalkulation liegt der Eigenanteil der Kommune bei rund 170 Euro je Gebäudesteckbrief.

Zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 (UM BW)

Termine:
Nach Vereinbarung. Die Vor-Ort-Begehung dauert etwa ein bis zwei Stunden je Gebäude.

Im Landkreis aktiv:
Im Rahmen des Förderprogramms werden Gebäudesteckbriefe für Hattenhofen und Zell unter Aichelberg erstellt.
Darüber hinaus wurden Gebäudesteckbriefe für Rathäuser in zahlreichen Kommunen erstellt: Hattenhofen, Gammelshausen, Schlierbach, Aichelberg, Bad Boll, Schlat, Kuchen, Uhingen, Salach, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg, Dürnau, Wäschenbeuren, Deggingen, Böhmenkirch, Bad Ditzenbach und Mühlhausen im Täle.

Die Sanierungsstrategie baut auf den Gebäudesteckbriefen auf und betrachtet den kommunalen Gebäudebestand als Ganzes. Die Gebäude werden miteinander verglichen und nach energetischem Zustand, Verbrauch und Handlungsbedarf priorisiert.

Für priorisierte Gebäude wird aufgezeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können. So entsteht ein Gesamtfahrplan, mit dem Investitionen, Haushaltsmittel und personelle Kapazitäten langfristig geplant werden können. Für einzelne Gebäude kann bei Bedarf anschließend ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt werden.

Ablauf:
Die Ergebnisse der Gebäudesteckbriefe und vorhandene Verbrauchsdaten werden zusammengeführt. Anschließend werden Gebäude priorisiert und mögliche Maßnahmen an Gebäudehülle, Heizung, Anlagentechnik und Photovoltaik betrachtet. Einsparungen, Kosten und Fördermöglichkeiten werden bewertet und die Maßnahmen zeitlich eingeordnet.

Umfang:

  • Vergleich und Priorisierung der Gebäude
  • Übersicht über Sanierungs- und Handlungsbedarf
  • Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Heizung und Photovoltaik
  • Energie- und CO₂-Einsparungen
  • Kosten und Fördermöglichkeiten
  • Zeitliche Einordnung
  • Grundlage für Haushalts-, Investitions- und Kapazitätsplanung

Kosten + Förderung:
Abhängig von Anzahl der Gebäude und Untersuchungsumfang. Fördermöglichkeiten werden individuell geprüft.

Zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen Teil 1 (UM BW)

Termine:
Nach individueller Vereinbarung.

Im Landkreis aktiv:
Gemeinde Hattenhofen.

Ein Sanierungsfahrplan zeigt detailliert auf, wie ein konkretes kommunales Gebäude energetisch modernisiert werden kann. Er eignet sich insbesondere für Gebäude, bei denen Sanierungsmaßnahmen anstehen oder beispielsweise auf Grundlage der Gebäudesteckbriefe ein erhöhter Handlungsbedarf festgestellt wurde.

Dabei wird untersucht, welche Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie am besten umgesetzt werden. Die Sanierung kann entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen erfolgen oder als umfassende Sanierung in einem Zug geplant werden. So entsteht eine konkrete Entscheidungs- und Planungsgrundlage für die weitere Sanierung.

Ablauf:
Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen und einer detaillierten Vor-Ort-Begehung wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes bewertet und nach DIN V 18599 bilanziert.

Darauf aufbauend werden geeignete Sanierungsmaßnahmen entwickelt und aufeinander abgestimmt. Betrachtet werden Energie- und THG-Einsparungen, Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten. Bei einer schrittweisen Sanierung werden die Einzelmaßnahmen in eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge gebracht, sodass sie langfristig aufeinander aufbauen.

Umfang:

  • Detaillierte Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme
  • Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte
  • Energie- und THG-Einsparpotenziale
  • Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten
  • Zeitliche Priorisierung und Ergebnisvorstellung

Kosten + Förderung:
Über das BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 können 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden.

Die maximale Förderung richtet sich nach der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche:

    • unter 200 m²: maximal 850 Euro
    • 200 bis 500 m²: maximal 2.500 Euro
    • mehr als 500 m²: maximal 4.000 Euro

Zur Förderung für Energieberatung DIN V 18599 für Nichtwohngebäude Modul 2 (BAFA)

Termine:
Je nach Größe und Komplexität des Gebäudes sowie Untersuchungsumfang dauert die Bearbeitung eine bis mehrere Wochen. Für Abstimmung, Vor-Ort-Begehung und Förderantrag ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

Im Landkreis aktiv:
Landkreis Göppingen, Gemeinde Eschenbach, Gemeinde Heiningen und Gemeinde Salach.

Wärme- und Heizkonzepte zeigen auf, wie kommunale Gebäude künftig wirtschaftlich und klimafreundlich mit Wärme versorgt werden können. Dabei können einzelne Gebäude ebenso wie mehrere miteinander verbundene Liegenschaften betrachtet werden. Unterschiedliche Wärmeversorgungsvarianten werden technisch, wirtschaftlich und hinsichtlich ihrer CO₂-Emissionen miteinander verglichen.

Ablauf:
Gebäude, Wärmebedarf und bestehende Anlagentechnik werden aufgenommen. Je nach Fragestellung können Heizlastberechnungen, hydraulischer Abgleich und Potenzialanalysen durchgeführt werden. Anschließend werden verschiedene Wärmeversorgungsvarianten untersucht und bewertet. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Planung und Investitionsentscheidung.

Umfang:

  • Bestandsaufnahme und Gebäudebegehung
  • Wärmebedarf und Heizlast
  • Bestehende Anlagentechnik
  • Erneuerbare Wärmequellen
  • Versorgungsvarianten
  • Ggf. hydraulischer Abgleich
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit
  • CO₂-Bewertung
  • Projektkoordination
  • Unterstützung bei Förderanträgen

Kosten + Förderung:
Über Klimaschutz-Plus Teil 2, Nr. 2.6 können Beratungsleistungen mit 75 % des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro.

Zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 (UM BW)

Termine:
Nach individueller Vereinbarung.

Im Landkreis aktiv:
Unter anderem wurden der Landkreis Göppingen und die Stadt Lauterstein hierzu beraten.

Die Energieagentur unterstützt Kommunen dabei, passende Förderprogramme für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren und frühzeitig zu berücksichtigen – von strategischen Prozessen und Personalressourcen über Gebäudesanierung und Energieprojekte bis zu Kommunikationsmaßnahmen.

Ablauf:
Wir geben Orientierung zu geeigneten Förderprogrammen, Förderbedingungen und Fristen. Bei Projekten, die durch die Energieagentur begleitet oder umgesetzt werden, unterstützen wir bei Bedarf auch bei der Vorbereitung und Antragstellung.

Umfang:

  • Hinweise zu passenden Förderprogrammen
  • Einordnung von Förderbedingungen und Fristen
  • Projektbezogene Unterstützung bei der Antragstellung

Kosten + Förderung:
Je nach Umfang der Beratung und Unterstützung.

Wichtig:
Die Entscheidung über die Förderung liegt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Eine Förderzusage kann daher nicht garantiert werden.

Termine:
Laufend nach individueller Vereinbarung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist empfehlenswert, damit Fördermöglichkeiten bereits bei der Projektplanung berücksichtigt und Antragsfristen eingehalten werden können.

Im Landkreis aktiv:
Das Angebot steht allen Kommunen im Landkreis Göppingen zur Verfügung.

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Für Sie da

Kompetenz für Ihre Kommune

Die Klimaschutzkoordinatorinnen der Energieagentur Landkreis Göppingen sind Ihre zentralen Ansprechpartnerinnen rund um den kommunalen Klimaschutz. Sie helfen Ihnen weiter oder stellen den Kontakt zu den zuständigen Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Energieagentur her.

  • Beatrice Greiner

    Beatrice Greiner

    +49 7161 65165-021

  • Sarah Keil

    Sarah Keil

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